| News und Fakten aus der Welt des KFZ |
| News und Fakten aus der Welt des KFZ |
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| Autofahren im Winter: Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung der Regeln |
| Im Winter kann Autofahren zu einem Ärgernis werden. Eingeschneite oder zugefrorene Fahrzeuge machen so manchem Fahrer das Leben schwer. Besonders, wenn man es eilig hat, wird dann schnell die eine oder andere Sicherheitsmaßnahme ignoriert. Allerdings gelten gerade in der kalten Jahreszeit bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, um Unfälle oder anderweitige Beschädigungen zu vermeiden. Halten sich Autofahrer nicht an diese, drohen teilweise hohe Bußgelder: Bis zu 760 Euro können veranschlagt werden. Wer beispielsweise auf das komplette Freikratzen der Windschutzscheibe verzichtet und nur ein sogenanntes Guckloch freimacht, kann dafür bei einer Kontrolle 10 bis 35 Euro loswerden. Auch das Kennzeichen sollte grundsätzlich immer von Schnee und Eis befreit werden, sonst drohen weitere 5 Euro. Liegt Schnee auf dem Dach, muss dieser entfernt werden, da es beim Fahren oder Bremsen den nachfolgenden Verkehr behindern könnte. Gilt auf einer Strecke Schneekettenpflicht, ist diese auch als solche zu verstehen. Wird man ohne angetroffen, bezahlt man 20 Euro. Allerdings sollte man nicht vergessen: Für Schneeketten gelten spezielle Tempovorschriften. 50 km/h dürfen es sein – werden diese überschritten, riskiert man empfindliche Strafen bis zu einer Höhe von 760 Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von drei Monaten. Abgefahrene Winterreifen sollten bei weniger als 4 Millimeter Profil ausgetauscht werden, so die Empfehlung. Hier drohen Strafen zwischen 50 und 125 Euro. Übrigens ist das Benutzen von Winterreifen zwar nicht grundsätzlich Pflicht; bestehen auf den Straßen aber winterliche Verhältnisse, müssen sie verwendet werden. Die Polizei kann sonst bei einer Kontrolle 40 Euro verlangen. Kommt es zu einem Unfall, werden sogar 120 Euro fällig. Das beliebte Laufenlassen des Motors, um die Scheiben freizubekommen, ist nicht nur schädlich für die Umwelt und das Fahrzeug selbst. Dafür werden 10 Euro Strafe fällig, wenn man erwischt wird. Setzt man bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte ein, sollte man beachten, dass diese tatsächlich nur bei einer Sicht von unter 50 Metern benutzt werden darf. Schaltet man sie bereits vorher ein, drohen 35 Euro Bußgeld. Bei Einsatz der Nebelschlussleuchte und entsprechend schlechter Sicht gilt übrigens ein Tempolimit von 50 km/h. Nicht zuletzt sollte man immer daran denken, einen für den Winter geeigneten Scheibenreiniger dabei zu haben. Wird man mit eingefrorenem Scheibenwischwasser erwischt, werden dafür 20 Euro fällig. Letztendlich sollte man sich vor Augen halten, dass alle diese Winterregeln der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer dienen und schon im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden sollten. |
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| Das Wechselnummernschild: Top oder Flop? |
| Seit Ende letzten Jahres ist es da: das Wechselkennzeichen. Was in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz bei den Autofahrern für weniger Bürokratie, weniger Steuern und mehr Fahrspaß sorgt, ist in jedoch Deutschland nicht ganz so einfach. In der Schweiz und in Österreich kann man als Kfz-Besitzer mit einem Wechselnummernschild Aufwand und Kosten einsparen, indem man nur ein Kennzeichen beantragen muss, das man je nach Fahrzeugnutzung an dem einen oder dem anderen Fahrzeug anbringt. Zudem muss man lediglich für das teurere Gefährt Steuern zahlen und auch bei der Kfz-Versicherung kommt man in den Genuss von einer Versicherungsbefreiung für das zweite, kleinere Auto. Schließlich darf man nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Doch in Deutschland ist alles anders. Das Nummernschild muss nicht nur zweimal beantragt werden, es fallen zudem auch für beide Fahrzeuge Steuern an. Noch dazu stehen auch bei den Versicherungen derzeit kaum passende Tarife zur Auswahl, die dem Fahrzeughalter eine wesentliche finanzielle Ersparnis bringen würden. Die Tarife befinden sich meist noch in Planung und werden voraussichtlich wohl erst im Sommer 2012 angeboten. Genaue Informationen wollen die Versicherungen allerdings oft noch nicht herausgeben. Meist wird nur von eventuellen Beitragsnachlässen gesprochen. Doch diese wären keine wirkliche Neuerung, da man sie schon seit einiger Zeit für ein Zweitfahrzeug erhält. Die Versicherungen argumentieren auf die Kritik vor allem mit den Risiken, die selbst von ungenutzten Fahrzeugen ausgehen. So zählen beispielsweise Öllecks und Sturmschäden am Auto zu den möglichen Gefahrenfällen, für die eine Kfz-Versicherung auch bei stehenden Fahrzeugen aufkommen müsste. Einen wirklichen finanziellen Anreiz bietet das Wechselkennzeichen für den Autofahrer demnach nicht. Noch dazu ist das reguläre Saisonkennzeichen, das viele Wohnwagenbesitzer in den Sommermonaten für ihr Fahrzeug nutzen, oft günstiger als ein Wechselkennzeichen. Das Verkehrsministerium sieht dennoch eine sinnvolle Ergänzung in dem neuen Kennzeichen. Auch die Käufe von Elektrofahrzeugen soll die Einführung des Wechselnummernschildes fördern. Wie dies erreicht werden soll, ist jedoch nicht eindeutig. Viele Autofahrer werden von den neuen Kennzeichen daher wohl enttäuscht sein. Und auch einige Experten können verstehen, wenn das neue Nummernschild in der momentanen Form bald schon wieder der Vergangenheit angehört. Schließlich bringt das Kennzeichen den Kfz-Haltern keine nennenswerten Vorteile, so wie es sie in der Schweiz oder Österreich gibt. Was ursprünglich sehr sinnvoll und gut klang, wird mittlerweile als eher sinnlos erachtet. Die Zukunft des Wechselnummernschildes bleibt somit erst einmal ungewiss. |
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| Die Kfz-Versicherung im Skiurlaub |
| Die Wintersportler wird das hohe Schneeaufkommen derzeit in den Alpen eher freuen. Für manche Autofahrer entwickelt sich ein Winter mit extremem Schneefall aber auch leicht zu einer sehr frustrierenden Situation. Wenn Schneelawinen sich von Hausdächern lösen und auf das eigene Auto fallen, kann es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen. Es ist häufig schwer nachweisbar, dass der Hauseigentümer die Schuld an diesem Vorkommnis trägt. Schadenersatz leistet in der Regel also nur die eigene Autoversicherung, und zwar auch nur dann, wenn zuvor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Es ist übrigens immer sinnvoll, zunächst die eigene Autoversicherung hinsichtlich der Schadensregulierung zu kontaktieren. Für einen privaten Autofahrer ist es in der Regel nämlich kaum möglich, einem Hausbesitzer nachzuweisen, dass er gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Ein Blick auf die örtlichen Verkehrssicherheitsvorschriften ist sinnvoll Besonders im Urlaub kann es sinnvoll sein, sich mit den Verkehrssicherungsvorschriften für Häuser auseinanderzusetzen. Gelten hier Vorschriften wie zum Beispiel Schneegitter an Dächern oder das Aufstellen von Warnhinweisen und hat der Hausbesitzer diesen Anordnungen nicht Folge geleistet, ist es leichter, über die Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung oder die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers (bei Einfamilienhäusern) Schadenersatz zu erhalten. Aber einfach sind solche Fälle nie zu regeln. In der Beweispflicht ist hier fast immer der Autofahrer, dessen Fahrzeug durch eine Dachlawine einen Schaden erlitten hat. Bei Versuchen, Hauseigentümern vorzuhalten, dass er keine geeigneten Sicherungen vorgenommen hat, obwohl er mit einer Dachlawine rechnen musste, lautet die Gegenargumentation häufig, dass auch der Autofahrer dies hätte erkennen und woanders hätte parken müssen. Klagen sind häufig erfolglos Eine einheitliche Rechtsprechung für solche Fälle gibt es bisher nicht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte im Zweifelsfall auf ein aufwendiges und teures Klageverfahren gegen Hauseigentümer verzichten. Denn so kommen zu den Kosten für die Schäden auch noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, wenn man den Prozess verliert oder dieser in einem ungünstigen Vergleich enden sollte. Die Vollkaskoversicherung hilft Wer mit seinem Auto zum Wintersport fährt, sollte im Zweifelsfall überlegen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. So kann der Autofahrer sicher sein, dass seine eigene Autoversicherung für die Kosten aufkommt, wenn eine Dachlawine das eigene Auto beschädigt. Da im Winter auch das allgemeine Unfallrisiko deutlich erhöht ist, ist eine Vollkaskoversicherung ohnehin empfehlenswert. Die Mehrkosten, die durch die Prämie für die Vollkasko entstehen, stehen häufig in keinem Verhältnis zu den Kosten, die man zu tragen hat, wenn man einen Unfall selbst verschuldet und das eigene Auto beschädigt. So wird auch aus einer Dachlawine am Urlaubsort kein „Autofrust“, der die gute Urlaubsstimmung verderben und ein Loch in die Urlaubskasse reißen kann. |
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| Den Mietwagen richtig versichern: die Mallorca-Police |
| Urlaubszeit ist Reisezeit – wer seinen eigenen Pkw nicht an den Urlaubsort mitnehmen kann oder will und trotzdem Wert auf Mobilität legt, wird in vielen Fällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. In den meisten Ländern ist es kein Problem, ein passendes Kfz für die Dauer des Aufenthalts zu bekommen. Schwierigkeiten gibt es aber oftmals dann, wenn es durch einen Unfall oder ähnliche Begebenheiten zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie durch ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland nur unzureichend abgesichert sind. Vor Reiseantritt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob eine Europa-Zusatzdeckung, auch „Mallorca-Police“ genannt, besteht. Ist dies nicht der Fall, können auf den Fahrer des Mietwagens erhebliche Kosten zukommen, sollte er in einen Unfall verwickelt werden. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann die bestehende Police für etwa 20 Euro nachgerüstet werden. Grundsätzlich werden im Ausland zwar zusammen mit dem Mietwagen Versicherungen angeboten; die Deckungssummen unterscheiden sich aber teils deutlich von denen einer deutschen Versicherungspolice. Kommt es beispielsweise in Portugal zu einem Sachschaden von etwa 150.000 Euro und übernimmt die dort abgeschlossene Versicherung nur 100.000 Euro, muss der Fahrer für die verbliebenen 50.000 Euro selbst aufkommen. Besteht allerdings eine Mallorca-Police, übernimmt die deutsche Versicherung den Restbetrag vollständig – die Gesamtversicherungshöhe liegt meist bei guten 50 Millionen Euro, wobei Personenschäden auf knappe 8 Millionen pro Person begrenzt sind. Experten raten dazu, vor Ort grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen abzuschließen, denn sonst bleibt man auf allen entstehenden Kosten etwa durch Diebstahl oder Parkschäden sitzen. Bevor ein Leihwagen überhaupt angemietet wird, sollte er eingehend geprüft werden, bevor ein entsprechender Vertrag unterschrieben wird – nicht selten befinden sich die Fahrzeuge in einem bedenklichen Zustand, sodass das bloße Betreiben im Straßenverkehr schon zu einem Risiko wird. Mängel sollten direkt mit einer zuständigen Person begutachtet und festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die ehemals allgemeingültige Regel, ein Mietwagen sei grundsätzlich mit einem vollen Tank zurückzugeben, gilt heute übrigens nicht mehr überall: Vor der Abfahrt sollte daher geklärt werden, ob das Kfz mit einem vollen oder leeren Tank zurückerwartet wird. Die Frage, ob ein Mietwagen bereits vor Urlaubsantritt im Heimatland oder doch lieber erst vor Ort gemietet werden soll, kann pauschal nicht beantwortet werden – fest steht jedoch, dass es Vorteile haben kann, das Anmieten bereits von Deutschland aus durchzuführen. Abgesehen von möglichen Verständigungsschwierigkeiten im Ausland, die zu Problemen führen könnten, sollte auch bedacht werden, dass im Schadensfall immer der Gerichtsstand des Landes gilt, in dem das Fahrzeug gemietet wurde. |
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| Neues Jahr – neue Bestimmungen für Autofahrer |
| Das neue Jahr hält vor allem für Autobesitzer viele Neuerungen bereit. Diese bringen glücklicherweise nicht nur Nachteile, sondern auch einige Vorteile mit sich, zum Beispiel bei der Hauptuntersuchung (HU). Bisher wurde die Laufzeit der TÜV-Plakette um die Zeitspanne der Verspätung reduziert, wenn man nicht rechtzeitig zur HU erschien. Ab April gilt jedoch: Wer zu spät beim TÜV vorbeischaut, erhält dennoch eine Plakette mit 24 Monaten Gültigkeit. Das heißt zwar nicht, dass man es riskieren sollte, mit einer abgelaufenen Plakette zu fahren, dennoch kann man so ein paar Tage „geschenkt“ bekommen. Ebenso gibt es positive Neuigkeiten in Sachen Nummernschild. Das Wechselkennzeichen wird eingeführt und ermöglicht Kfz-Besitzern, ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge zu nutzen. Dabei muss es sich allerdings um die gleiche Fahrzeugart handeln. So können sich zwei Pkws, zwei Motorräder oder auch zwei Wohnmobile ein Nummernschild teilen. Wichtig ist hierbei auch, dass der Fahrer einen beweglichen Teil des Nummernschildes auswechseln muss, je nachdem mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist. So spart man bei der Kfz-Versicherung. Die Kfz-Steuer bleibt hiervon jedoch unberührt. Sie steigt sogar ab dem 1. Januar für viele Neuwagen an. Statt etwa 120 Gramm steuerfreien CO2 pro Kilometer stehen jetzt nur noch etwa 110 Gramm CO2 steuerfrei zur Verfügung. Jedes Gramm, das darüber hinaus geht, kostet etwa 2 Euro. Auch bezüglich der Umweltplaketten bringt das Jahr 2012 einige Neuerungen mit sich. In den Städten Stuttgart, Krefeld, Osnabrück und Frankfurt dürfen ab dem 1. Januar nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette auf den Straßen unterwegs sein. Und auch München wird sich dieser Regelung im Oktober anschließen. In Sachen Umweltschutz und Steuerentlastung sind die Vorgaben bei der Förderung von Rußfilternachrüstungen positiv zu bewerten. Für Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge, die nach dem 1. Januar nachgerüstet werden, erhalten die Halter einen Steuernachlass von etwa 330 Euro. Wer öfter Autobahn fahren muss, kann sich ebenfalls freuen. Die Spurbreiten in Baustellenbereichen werden im neuen Jahr auf etwa 2,60 Meter vergrößert. Somit können nun auch Fahrzeuge mit einer Breite von 2,10 Metern auf dem linken Fahrstreifen fahren und müssen sich nicht länger auf der rechten Spur zwischen den Lkw-Fahrern einordnen. Bei Reisen durch Europa gilt dennoch erhöhte Vorsicht. Bußgelder können ab diesem Jahr in allen europäischen Ländern grenzüberschreitend vergeben werden. Erleichtert wird diese flächendeckende Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung durch die erleichterte Weitergabe von Halterdaten innerhalb der EU. |
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| Förderung der E-Autos: Steuervergünstigungen durch Gesetzesentwurf |
| Kurz vor dem Jahreswechsel beschenkte die Regierung Besitzer von Elektrofahrzeugen mit einer erfreulichen „Gabe“. Denn die Regierung macht Ernst bei der Förderung von Elektroautos. So sollen Autofahrer mittels Steuervergünstigungen zum Kauf der umweltbewussten Autos angeregt werden. Bisher erhielten Besitzer von Elektrofahrzeugen für fünf Jahre eine Befreiung von der Kfz-Steuer. Nun soll die steuerliche Befreiung laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums auf einen Zeitraum von 10 Jahren verlängert werden. Dieser Entwurf ist Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“, das bereits im Mai dieses Jahres beschlossen worden war. Demnach gilt die Steuerbefreiung für alle umweltfreundlichen Elektroautos, deren Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 liegt. Und auch nach diesem Zeitraum können sich die Fahrer von E-Autos freuen. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen erfolgt dann entsprechend dem zulässigen Gesamtgewicht und sieht zudem eine Ermäßigung von 50 Prozent vor. Das dürfte vor allem die Fahrer alter Fahrzeuge zum Kauf von Elektroautos ermuntern. Doch nicht nur die Besitzer von reinen Elektroautos, sondern auch solche von Hybrid- oder Wasserstofffahrzeugen sollen laut Gesetzesentwurf von den verschiedensten Vorteilen und Anreizen profitieren. Die Vergünstigungen sollen zudem von den PKWs auch auf andere Nutzfahrzeuge ausgeweitet werden, denn auch in diesem Bereich sehen Experten noch viele Möglichkeiten, den Umweltschutz voranzutreiben. Nicht nur beim Liefer- und Lastverkehr, auch in Bezug auf den Personennahverkehr sind dann neue Möglichkeiten der Nutzung von Elektroautos eröffnet. Lediglich die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen bleibt auch weiterhin unklar. Dennoch will die Regierung Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiterhin umfassend fördern. Schließlich soll Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität werden. Ziel ist es demnach, bis zum Jahr 2020 rund eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren zu sehen. Bis 2030 sollen es sogar rund sechs Millionen der umweltschonenden Fahrzeuge sein. Diese Zielsetzungen würden selbstverständlich auch einen Zuwachs bei der Produktion von Elektroautos nach sich ziehen und einer Stärkung der Autoindustrie dienen. Doch bisher ist lediglich etwa nur eine sehr geringe Anzahl an Elektro-PKWs zugelassen. Die angedachten Anreize sollen nun für eine entsprechende Steigerung der Zahlen sorgen. Ein besonderes Auge werfen die Experten dabei auch auf die Versicherungsbranche. Diese hatte bereits in den letzten Jahren versucht, durch innovative Konzepte in der Branche das Steueraufkommen zu verringern. Beim Versicherungssteueraufkommen, das die Versicherungen an den Bund abzuführen haben, war daher ein negativer Trend zu bemerken, der durch strukturelle Veränderungen und Neuerungen bei dem Produktangebot zustande gekommen war. Mithilfe von Korrekturen bezüglich der Versicherungssteuer will die Regierung hier entgegenwirken. |
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| Sicher durch die dunkle Jahreszeit |
| Herbst und Winter stellen den Autofahrer jedes Jahrs aufs Neue vor große Herausforderungen, denn rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel und Regen sind Gefahrenquelle Nummer eins. Dennoch kann mit wenig Aufwand die Fahrt mit dem Auto sicherer werden. „Sehen und gesehen werden“ ist während der dunklen Monate die erste Regel, sowohl für Auto- und Motorradfahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Wer ohne ausreichende Beleuchtung oder in dunkler Bekleidung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sein eigenes Leben, sondern stellt auch eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Fußgänger in schwarzer Kleidung oder ein Radfahrer ohne Licht sind in der Dunkelheit nicht zu erkennen. Daher sollten nicht nur Auto- und Motorradfahrer den Lichtcheck in ihrer Werkstatt wahrnehmen, sondern auch Radfahrer ihre Beleuchtung überprüfen. Darüber hinaus sollte auch am Tag mit Licht gefahren werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Für Fußgänger wird helle Kleidung oder Bekleidung mit reflektierenden Streifen empfohlen. Doch nicht nur die eigene Sichtbarkeit, sondern auch eine bessere Sicht lässt sich beeinflussen. Der häufigste Fehler ist, dass Autofahrer im Nebel ihr Fernlicht einschalten. Dies hat jedoch genau den entgegengesetzten Effekt, denn die feinen Nebeltröpfchen verstärken die Reflektion des Lichtes und die Sicht verschlechtert sich. Stattdessen sollte im Nebel mit Abblendlicht gefahren werden. Bei Bedarf dürfen die Nebelleuchten zusätzlich eingeschaltet werden, jedoch erst, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Werden Nachtfröste angesagt, sollten Autofahrer für den nächsten Morgen ausreichend Zeit einplanen, um die vereisten Scheiben wieder freizukratzen. Dabei sollten alle Scheiben vollständig von Schnee und Eis befreit werden, auch die Scheinwerfer und Rücklichter sollten nicht vergessen werden. Kleine „Sichtschlitze“ stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, denn sie vergrößern den sogenannten „toten Winkel“, sondern können im Falle eines Unfalls auch den Verlust oder eine Kürzung der Versicherungsleistung nach sich ziehen. Mehr als bei schönem Wetter ist im Herbst und im Winter auf eine angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise zu achten. Herbstlaub oder verschmutze Fahrbahnen können die Straße schnell in eine Rutschbahn verwandeln, und auch Reifglätte auf Brücken mahnt zur Vorsicht. Durch eine langsame und vorausschauende Fahrweise lässt sich so mancher Auffahrunfall vermeiden. Gerade in den Frühstunden ist mit Glatteis zu rechnen – schnelle Lenkbewegungen und abruptes Bremsen sollten in solchen Situationen unterlassen werden. Ist das Auto ins Schlingern geraten, sollte der Fuß vom Gas genommen und das Lenkrad möglichst fest gehalten werden, bis sich das Fahrzeug wieder stabilisiert hat. |
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| Kfz-Versicherungen: Umwelt-Rabatte sollen Kunden locken |
| Der Abschluss spezieller Kfz-Öko-Policen ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Wer diese erfüllt, kann einen Beitrag zum Umweltschutz leisten – Geld sparen lässt sich mit den Umwelt-Rabatten jedoch nicht immer. Die in Deutschland ansässige Automobilindustrie will innerhalb der nächsten Jahre rund 12 Milliarden Euro in neu entwickelte Antriebssysteme investieren. Auf Verbraucherseite denkt Umfragen zufolge jeder Zehnte darüber nach, sich in Zukunft ein Auto mit Elektroantrieb zuzulegen. Dieser Trend beschäftigt nun auch die Versicherungsbranche: Mit speziellen Öko-Rabatten sollen Autofahrer belohnt werden, die ein sparsames Kfz-Modell besitzen. Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Umwelt-Tarife nicht zwangläufig günstiger sind als herkömmliche Policen ohne Öko-Bonus. Wechselwillige, die ihren alten Vertrag kündigen und eine neue Police bei einem anderen Anbieter abschließen möchten, sollten erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen. Um eine Öko-Police abschließen zu können, muss das versicherte Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einige Assekuranzen setzen ihren Kunden Verbrauchsgrenzen: Überschreitet der Wagen einen bestimmten Grenzwert beim Kohlendioxid-Ausstoß pro gefahrener Kilometer, so ist die Nutzung des Umwelt-Tarifs nicht möglich. Andere Versicherer verlangen, dass ein umweltfreundliches Antriebssystem im Wagen verbaut ist – dazu zählen beispielsweise Hybrid-, Wasserstoff- oder Elektromotoren. Einige Tarife machen entsprechende Rabatte nicht vom Fahrzeug abhängig, sondern davon, ob der Kunde beispielsweise eine Bahncard besitzt. Wer seinen Wagen zum Öko-Tarif versichern kann, der tut etwas für die Umwelt – Geld spart er aber nicht zwangsläufig. Werbeversprechen locken mit Ersparnissen von bis zu 15 Prozent, dennoch sind Umwelt-Policen nicht immer eine günstige Variante. Vergleicht man die Prämienhöhen für verschiedene Wagensorten im Internet, finden sich häufig nur wenige Öko-Angebote unter den preiswerten Ergebnissen. Zum Teil warnen Versicherungsexperten die Autofahrer davor, sich bei der Wahl des richtigen Angebots allein am Öko-Aspekt zu orientieren: Besser sei es, auch andere Optionen zu prüfen. Für die Prämienhöhe ist nicht allein der Wagentyp ausschlaggebend, auch andere Faktoren wie die Deckungssumme spielen eine Rolle. Von entscheidender Bedeutung ist die sogenannte Schadensfreiheitsklasse, die ein unfallfreies Fahren über bestimmte Zeiträume belohnt. Eine kürzliche Neuordnung dieser Klassen hatte erhebliche Tarifunterschiede zur Folge. Verbraucher stehen den Öko-Rabatten eher zurückhaltend gegenüber, auch der Branchenverband der Autoversicherer sieht die Angebote teils skeptisch. Der Grund ist, dass herkömmliche Versicherungstarife auf einer genauen Risikokalkulation basieren – wer beispielsweise in einer Region mit hohen Unfallzahlen wohnt, muss in der Regel auch höhere Beiträge bezahlen. Umweltschonendes Fahren lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Verkehrsteilnehmer auch sicherer unterwegs ist. Einige Anbieter haben aufgrund dieser Tatsache ihre Öko-Rabatte wieder vom Markt genommen, da sie sich nicht rechneten. |
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| Staatliche Zuschüsse für die Nachrüstung von Partikelfiltern |
| Ab Januar 2012 lohnt sich die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter: Über eine staatliche Partikelfilter-Prämie werden entsprechende Vorhaben mit bis zu 330 Euro gefördert. Die staatliche Förderung der Filter ist nicht neu – bereits in den Jahren 2009 und 2010 konnten Autofahrer, die sich für eine Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs entschieden, von Steuerbefreiungen und Barprämien profitieren. Die Fördermittel in Höhe von rund 66 Millionen Euro wurden jedoch nicht ausgereizt, ausbezahlt wurden lediglich etwa 41 Millionen Euro. Aus diesem Grund entschloss sich die Bundesregierung, das Förderpaket neu aufzulegen: 2012 sollen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wer bereits im Jahr 2011 einen Partikelfilter einbauen ließ, hat jedoch keinen Anspruch auf eine rückwirkende Förderung. Dieselfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter ausgestattet wurden, können direkt zur Verbesserung der innerstädtischen Luftqualität beitragen, da der Rußausstoß erheblich reduziert wird. Gleichzeitig wird der Wiederverkaufswert des Wagens gesteigert – der Verkauf von Fahrzeugen ohne Filter gestaltet sich hingegen zunehmend schwierig. Um den Anreiz für einen schnellen Filter-Einbau zu erhöhen, wird der Zuschuss im Jahr 2013 von 330 Euro auf 260 Euro gesenkt. Ob eine Verlängerung des Förderprogramms über dieses Jahr hinaus angestrebt wird, ist unklar. Die Kosten für den nachträglichen Einbau belaufen sich auf durchschnittlich 700 Euro, durch den Zuschuss kann also knapp die Hälfte der Kosten eingespart werden. Ob ein Filter auch tatsächlich sinnvoll ist, hängt in erster Linie von der aktuellen Schadstoffkategorie des Autos ab. Ältere Dieselfahrzeuge, die der Schadstoffklasse Euro 2 zuzuordnen sind, erreichen durch den Filtereinbau die Klasse 3 – sie erhalten dann eine gelbe Umweltplakette, mit der ihnen der Zugang zu den meisten Umweltzonen weiterhin verwehrt bleibt. Wagen der Klasse 3 hingegen können sich durch die Nachrüstung eine grüne Plakette sichern und dürfen sich anschließend in den innerstädtischen Umweltzonen bewegen. Ob ein Auto für die Filter-Nachrüstung geeignet ist, lässt sich im Internet herausfinden: Dort informieren Verkehrsclubs und Filter-Hersteller darüber, welche Fahrzeuge sich umbauen lassen und welche Schadstoffklasse durch die Installation erreicht wird. Entscheidet sich der Autobesitzer für den Einbau, so stellt die ausführende Werkstatt eine Bescheinigung über die vorgenommenen Arbeiten aus. Mit diesem Dokument kann sich der Besitzer an die Zulassungsstelle wenden, die einen entsprechenden Vermerk in den Fahrzeugschein aufnimmt. Anschließend wird der Zuschuss bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, beantragt. Dazu wird ein Online-Formular ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dann mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an das Bundesamt geschickt. Nach der Prüfung der eingesendeten Dokumente wird der Zuschuss auf das Konto des Berechtigten überwiesen. |
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| Geliehene Autos: Wer zahlt im Fall des Unfalls? |
| Der eigene Wagen ist das Heiligtum vieler Autofahrer, das sie nur ungern fremden Händen anvertrauen – selbst wenn diese Hände guten Freunden gehören. Schließlich kann es im Stadtverkehr schnell zu einem Unfall kommen und dann stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wer mit dem Auto eines Freundes einen Unfall verschuldet, kann im schlimmsten Fall zur Zahlung einiger Kosten verpflichtet werden. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters alle Ansprüche des Unfallgegners, doch damit ist man als Unfallverursacher leider nicht aus dem Schneider. Der befreundete Fahrzeughalter kann immerhin Schadensersatz für anfallende Reparaturkosten, den Anteil der Hochstufung bei der Versicherung sowie eine eventuelle Wertminderung des Wagens geltend machen. Wer dabei auf die eigene Haftpflicht zählt, wird schnell enttäuscht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten nicht. Etwas anders liegt die Situation bei einem Mietwagen oder bei der Probefahrt mit einem fremden Fahrzeug. Mietet man ein Fahrzeug, kann man vor Vertragsabschluss die Höhe der Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens am Fahrzeug selbst festlegen. Doch auch hier sollte man dennoch vorsichtig fahren. Denn auch die Festlegung einer Selbstbeteiligung schützt nicht vor höheren Kosten, falls der Fahrzeugmieter grob fahrlässig handelt und sich beispielsweise unter Alkoholeinfluss an das Steuer setzt oder über eine rote Ampel fährt. Zusätzliche Kosten können ebenso entstehen, wenn der Mieter einen anderen Autofahrer fahren lässt und dieser einen Schaden am Fahrzeug verursacht. Auch bei der Probefahrt mit einem Wagen vom Fahrzeughändler sollte man vor der Fahrt die Höhe der Selbstbeteiligung klären. Gemäß der Rechtsprechung kann der Fahrer zwar davon ausgehen, dass eine Vollkaskoversicherung vorliegt, dennoch können Autohändler die Selbstbeteiligungshöhe relativ hoch ansetzen. Wer sich vorher informiert, erlebt hier keine Überraschungen. Bei einer Probefahrt mit dem Wagen eines privaten Verkäufers sieht die Situation hingegen anders aus. Wer bei solch einer Probefahrt einen Schaden am Wagen verursacht, muss Schadensersatz zahlen. Auch hier lohnt sich daher vor der Fahrt die Absprache (und am besten das schriftliche Festhalten) über eine eventuelle Selbstbeteiligung. Doch wie verhält es sich, wenn man das Fahrzeug auf Wunsch des Fahrzeughalters fährt, weil dieser beispielsweise nach einer durchzechten Nacht nicht mehr selbst in der Lage ist, den Wagen sicher nach Hause zu fahren? Setzt man sich im Interesse des Fahrzeughalters und auf dessen Wunsch hin an das Steuer des Wagens, spricht die Rechtsprechung von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“. In diesem Fall muss der Fahrer nicht für entstandene Schäden aufkommen. Unter guten Freunden zwar eher selten, aber dennoch möglich ist allerdings, dass der Fahrzeughalter den Fahrer später auf Schadensersatz verklagt. Letztendlich heißt es also immer: Augen auf im Straßenverkehr! |
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